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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine?

    Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine? In der Regel zahlt der Arbeitgeber alleine die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abzusichern. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließen muss. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine Sozialversicherung, bei der die Kosten allein vom Arbeitgeber übernommen werden.

  • Wie funktioniert die Vermittlung von Immobilien durch Makler und welche Voraussetzungen braucht es, um als Makler tätig zu werden?

    Die Vermittlung von Immobilien durch Makler erfolgt durch die Suche nach passenden Käufern oder Mietern für die Immobilie und die Abwicklung des Verkaufs- oder Mietprozesses. Um als Makler tätig zu werden, benötigt man eine entsprechende Ausbildung, eine Zulassung nach dem Gewerbeordnung (GewO) und eine Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem sind Fachkenntnisse im Immobilienrecht, Vertriebserfahrung und ein gutes Netzwerk in der Immobilienbranche von Vorteil.

  • Was sind die üblichen Gebühren und Prozentsätze, die ein Makler für die Vermittlung von Immobilien in Rechnung stellt?

    Die üblichen Gebühren für einen Makler liegen zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie. In einigen Fällen kann auch eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Zusätzliche Kosten wie Werbekosten oder Provisionen für andere beteiligte Makler können ebenfalls anfallen.

  • Ist eine Beratung eine Dienstleistung?

    Ja, eine Beratung kann als Dienstleistung betrachtet werden, da sie eine spezifische Leistung ist, die von einem Berater erbracht wird, um einem Kunden bei der Lösung eines Problems oder der Erreichung eines Ziels zu helfen. Beratungsdienstleistungen werden in der Regel gegen Bezahlung angeboten und erfordern spezialisiertes Wissen, Fähigkeiten und Erfahrung. Der Berater stellt seine Expertise und Ratschläge zur Verfügung, um dem Kunden bei der Entscheidungsfindung und Problemlösung zu unterstützen. Letztendlich zielt die Beratung darauf ab, dem Kunden einen Mehrwert zu bieten und seine Situation zu verbessern.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Was sind die Vorteile der Online-Vermögensverwaltung im Vergleich zur traditionellen Vermögensverwaltung?

    Die Online-Vermögensverwaltung bietet in der Regel niedrigere Gebühren als traditionelle Vermögensverwaltungsdienste. Sie ermöglicht eine bequeme und flexible Verwaltung des Portfolios von überall aus. Zudem bieten viele Online-Plattformen Tools zur Analyse und Optimierung der Anlagen.

  • Kann Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer abfragen?

    Ja, Arbeitgeber können die Steueridentifikationsnummer ihrer Mitarbeiter abfragen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Anstellungsprozesses, um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine wichtige Information für den Arbeitgeber, um die Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters zu erstellen und die korrekten Steuern abzuführen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Informationen vertraulich behandeln und nur für steuerliche Zwecke verwenden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, ihre Steueridentifikationsnummer nur an vertrauenswürdige Quellen weiterzugeben.

  • Wie gebe ich meinen Nebenjob als Online-Umfrage beim Arbeitgeber an?

    Um deinen Nebenjob als Online-Umfrage beim Arbeitgeber anzugeben, solltest du ihn in deiner Steuererklärung unter den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder als freiberufliche Einkünfte angeben. Du kannst auch eine Gewinnermittlung erstellen und die Einnahmen sowie Ausgaben für den Job angeben. Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt anzugeben, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann Arbeitgeber Sterbeurkunde verlangen?

    Arbeitgeber können in der Regel keine Sterbeurkunde verlangen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Situation, in der der Tod eines Mitarbeiters relevant ist, z.B. für Versicherungszwecke oder die Auszahlung von Leistungen. In den meisten Fällen reicht es aus, dem Arbeitgeber eine Benachrichtigung über den Tod des Mitarbeiters vorzulegen. Es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und nur die notwendigen Informationen weiterzugeben. Wenn der Arbeitgeber dennoch eine Sterbeurkunde verlangt, sollte dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des angemessenen Umgangs mit sensiblen Informationen erfolgen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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